
hallo bertolli! erst einmal frohe weihnachten! kann es vielleicht sein, das es ein grund gibt, der dir auch bekannt ist, warum dir die unterkunftskosten gekürzt wurden? ist deine wohnung der größe nachher nicht mehr angemessen der kosten wegen und wurden dir deshalb die unterkunftskosten gekürzt? außerdem gibt es natürlich die möglichkeit widerspruch gegen den bescheid einzulegen, den du am besten persöhnlich abgibst oder per einschreiben mit rückschein an die arge schickst. hoffe du bist nicht überfordert wegen der fragen, aber ich wollte mit den fragen das thema ein wenig eingrenzen.
