Hallo ihr beiden,
...tja Ramona ... ich schon wieder
also auf deine Frage:
sofern Leistungen nach SGB II gleich welcher Art vom Amt erbracht werden, müssen die Leistungsempfänger auch bereit sein eine EGV (Eingliederungsvereinbarung)zu unterschreiben, und ggf. auch einen 1.-€ Job zu machen.
Leider ist dies so, den damit so erreicht werden das die betreffende Person daraus vielleicht auf den 1.ten Arbeitsmarkt zurückkommt, und damit aus dem Leistungsbezug ausscheidet.
Zumindest wird es so dargestellt, allerdings sieht es in Wirklichkeit natürlich anders aus
In meinem Umfeld ist ein ähnlich gelagerter Fall, und auch dort muss die betreffende Person für 1.-€ Bügeln und zwar die u.a. Wäsche der Mitarbeiter der Beschäftigungsgesellschaft.
Liebe Grüße
Sabrina