Hallo brokerjo,
zur KdU gibt es folgendes anzumerken:
Die Kosten der unterkunft werden in angemessener Höhe Übernommen, den Rest müssen Sie selbst Finanzieren

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Das heisst, Wenn die angemessene kosten der KdU z.B. 500 € sind und ihre Tatsächliche Miete ist 550 €, müssen Sie 50 € selbst Übernehmen und Sie brauchen nicht Umziehen.
Weigern Sie sich, die 50 € selbst zu bezahlen, werden Sie gezwungen umzuziehen

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Aber um in ihren Fall sich ein Bild machen zu können, müsste mann den Bescheid kennen.
Mit freundlichen Grüßen
Job & Personalcenter
Ralf Weber
Wir bieten ihnen an, den Bescheid zu Prüfen. Bei Interesse bitte an folgende Adresse wenden:
Job & Personalcenter
Rhönblick 12
97656 Oberelsbach / Rhön
Tel . 09774-8580138
Fax . 09774-858379
E-Mail.
alg2@stellencenter.de
http://www.stellencenter.de