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Ich habe von meinem Vermieter eine fristgerechte Kündigung ,auf grund von Eigenbedarf ,erhalten.
Wenn ich jetzt umziehe wer übernimmt dann die Kosten für den Umzug ?
Ich selbst habe weder Führeschein noch einen PKW mit dem ich den umzug tätigen kann, weiter möchte ich erklären das ich Alleinstehend bin und bei dem Umzug defenitiv Hilfe benötige denn schlieslich gibt es Wohnungsinventar was ich nicht alleine über 2 Stockwerke Tragen kann ( Waschmaschiene , Sofa, etc)
Von daher stellt sich mir die frage ob ich dafür Umzugsbeihilfe oder ähnliche finanzmittel für den Umzug beantragen kann ? Schlieslich fallen dabei einige Kosten an wie z.B Renovierungskosten der Bisherigen Wohnung ( bei auszug muss neu gestrichen werden,Transport kosten , ggf Tapetten und/oder Farbe für die neue Wohnung )
Für meine bisherige Wohnung habe ich keine Mietkaution hinterlegen müssen, mit sicherheit aber für die neue Wohnung ... wird diese auch von der Arge übernommen ?
Ich habe schon bei der für mich zuständigen Arge (Betzdorf) danach gefragt man erklärte mir dort das es sowas nur dann gibt wenn ich Umziehe um eine neue Arbeitstelle antretten zu können jedoch scheint mir das recht fragwürdig da die Kündigung für meine Wohnung ja nicht selbst herbeigeführt wurde
Bin für jede hilfe dankbar , selbstverständlich auch für Wohnungsangebote bis ca 45qm entlang der Rhein Sieg Bahnstrecke (Siegen-Köln)
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