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Ich habe meine Betriebskostenabrechnung erhalten und diese bei der Arge vorgelegt.
Bei einem 2 Personen-Haushalt liegt die Höchstgrenze der Angemessenheit im Kreis Dessau bei 381 Euro Warmmiete. Diese setzt sich wie folgt zusammen: 258 Euro Kaltmiete, 63 Euro Heizkosten, 60 Euro Betriebskosten.
Ich selbst zahle 428 Euro Warmiete und habe jetzt die Betriebskostenabrechnung mit einem Guthaben in Höbe von 383 Euro erhalten.
Kaltmiete 262 Euro, Heizkosten 65 Euro, Betriebskosten 101 Euro.
Darf die Arge die gesamte Guthabensumme mit meinem Alg2 verrechnen, da ich aus eigener Tasche die Diffenerenz von 47 Euro Miete gezahlt habe. Von meinem 165 Euro-Job begleiche ist die zu hohe Miete. Danke für Eure Hilfe.
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