|
Hallo hier im Forum,
seit dem 01.10.2006 beziehe ich AlG II. Vor ein paar Wochen bekam ich von der ARGE die Aufforderung
nochmals Nachweise über die Vorausszahlung meiner Energiekosten zu erbringen....mit dem Resultat, dass ich
am 11.12.2006 einen Änderungsbescheid bekam mit der Mitteilung, dass hier ein pauschaler Abzug in Höhe von 18% vorgenommen wird,nicht rückwirkend aber zuckünftig. Begründet wurde dieser mit der zentralen Heiz- und Warmwasserversorgung. Ich dieser Abzug gerechtefertigt?
Kann mir bitte einer diese Begründung nachvollziehbar erklären..ich habe ja nichts von dem Geld und muss meine Nebenkosten bezahlen und jetzt 18% Abzug davon? Gibt es ein Gesetzt indem dieses verankert ist. Für eine baldige Antwort wäre ich euch dankbar.
Naturliebhaber:(
Post geändert von: Naturliebhaber, am: 03/01/2007 22:13<br><br>Post geändert von: Naturliebhaber, am: 03/01/2007 22:14
|