|
Hallo,
bin neu hier und habe gleich mal eine Frage:
Ich wohne mit meiner Frau zusammen in einer 53 m² Wohnung bei einer Warmmiete von 280 € auf einen Dorf. Wir sind vor über einen Jahr hierher gezogen, weil ich Arbeit hatte und meine Frau eine gute Zuganbindung zur Ausbildungsstätte hatte ( ja, sie lernt noch ).
Seit dem 1.4. bin ich arbeitslos und habe nun die Möglichkeit bekommen, eine Umschulung zu machen ( vom AA genehmigt ). Jetzt zu unseren Problem:
Die Zuganbindung meiner Frau wurden auf einmal deutlich verschlechtert. Sie ist am Tag fast 4 Stunden unterwegs ( mit Warten und Fahren ), um eine Strecke von 30 km zu hinterlegen. ( Sie hat kein Führerschein ). Wenn ich die Umschulung beginne, gibt es 2 Möglichkeiten: Ich fahre mit dem Auto ( 60 km pro Tag ), wo aber kein Benzingeld übernommen wird oder fahre mit den Zug / Bus, wo ich früh 5 Uhr zum Zug muss, um 8 Uhr zu beginnen und bin abends gegen 17.30 Uhr zu Hause ( 15.15 Uhr Ende ). Da wird aber Fahrkosten übernommen.
Gut Deutsch....fast nicht mehr zumutbar....
Daher haben wir uns überlegt, umzuziehen.
Wird das AA den Umzug gewähren aufgrund dieser Strecke??? Wenn wir in diese Stadt ziehen, hat meine Frau eine optimale Anbindung und ich auch mit den Bus.
Ich weiß, dass in einen 2 Personenhaushalt 60 m² gestattet sind, weiß einer, wie hoch dann die Warmmiete sein darf.
Laut Internet hab ich gefunden, dass ich derzeit die Mietstufe 1 habe, in dieser Stadt die 3.
Danke für Antworten!!!
Sebastian
|