Danke @ Tammy & Farnmausi
Ein lebenslanges Wohnrecht haben meine Eltern bereits - das hat mein Vater damals eintragen lassen. Aber ich weiß nicht ob ein "alleiniges" - ist das Voraussetzung, um das Haus unverkaufbar zu machen?
Meine Bankfrau hatte mir nämlich damals gesagt das ich das Haus trotz des Wohnrechts verkaufen könnte (ging damals um die Abzahlung, weil ja die Schulden auch alle auf meinen Namen liefen und ich da ein wenig beunruhigt war...)
Wie siehts denn mit der Möglichkeit aus das Haus einfach wieder auf den Namen meiner Eltern eintragen zu lassen? Geht wahrscheinlich eher nicht, oder?!
Falls das Haus wegen Wohnrecht nun nicht verwertbar ist - muss ich dann dort wieder einziehen? Oder würde das Amt meine Miete übernehmen?
Irgendwie schrecken diese ganzen Regelungen ziemlich ab
