hallo remaining,
zunächst wäre zu prüfen, ob Überbrückungsgeld infrage kommt. Wenn das bisherige arbeitslosengeld entsprechend hoch ist, könnte diese alternative finanziell deutlich interessanter sein. Das Überbrückungsgeld entspricht dem ALG1 plus Sozialversicherung (die Ihnen ausgezahlt wird). Wobei man mit einer monatlichen Mindesteinzahlung von 78€ schon bei der Renteversicherung dabei ist und den übersteigenden Teil (das was bisher vom Arbeitsamt an die Rentenversicherung abgeführt wurde)in den 6 Monaten des Überbrückungsgeldbezuges, in die Existenzgründung stecken kann.Wie beim Gründen einer Ich-AG ist natürlich ein Businessplan und eine "Begutachtung" des Vorhabens erforderlich.
Zu beachten ist auch, dass es nach dem Überbrückungsgeldbezug wieder Arbeitslosengeld in gleicher Höhe wie vorher gibt. So gesehen, wenns schief läuft, verzögert sich der Absturz ins Hartz4 um 6 Monate. Generell empfehle ich zur gesamten Thematik folgende Homepage:
www.was-wenn-arbeitslos.de Dort findet man ein Maximum an Information und Hilfestellung
Viel Erfolg
aaahaaa