Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Ab 01. Februar 2006 ist für bestimmte Personen die freiwillige
Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung möglich. Zeiten
dieser freiwilligen Versicherung können später für einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld heran gezogen werden.
Versicherungsberechtigt sind
Pflegepersonen, die Angehörige der Pflegestufen I bis III mit einem
zeitlichen Aufwand von wenigstens vierzehn Stunden pflegen,
Selbständige, die mindestens fünfzehn Stunden tätig sind und
Arbeitnehmer, die außerhalb der EU im Ausland beschäftigt sind.
Wichtig ist, dass diese Personen innerhalb der letzten zwei Jahre
unmittelbar vorher zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig
beschäftigt waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss spätestens innerhalb
eines Monats nach Aufnahme der oben genannten Tätigkeiten bei der
Agentur für Arbeit gestellt werden. Für Personen, die im Ausland
beschäftigt sind, ist die Agentur für Arbeit des letzten Wohnsitzes
zuständig.
Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_43...g__m_C3_B6glich.html
www.steuerlinks.de/steuli-141.html
steuerlinks-steuerrat24-afp.2partner.pre...&dsmid=49590
Hier ist noch ein Interessanter Link dazu.
www.wdr.de/themen/wirtschaft/jobs_und_me...enversicherung.jhtml
Gruß Hupelmann<br><br>Post geändert von: Hupelmann, am: 08/02/2006 14:11