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Sozialversicherung vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Hallo,
wenn man nun Überbrückungsgeld erhält, wie regelt man das mit der Kranken und Rentenversicherung?
Gibts da Pauschbeträge die diese veranschlagen?
Wie oder was muß ich denen das mitteilen?
Gruß & Danke im Voraus
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debbie
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Re: Sozialversicherung vor 6 Jahren, 4 Monaten
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Karma: 11
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Hallo debbi,
wenn Du Dich selbstständig machst, mußt Du Dich selbst
kranken,- wie auch rentenversichern. In der Regel soll Dir das Überbrückungsgeld ghierbei behilflich sein und die ersten Kosten mit abdecken. Die Höhe ds Überbrückungsgeldes liegt im ermessen des Amtes und richtet sich nach den letzen Bezügen.
Ein Tipp zur Krankenversicherung: Versichere Dich am Anfang nicht privat, sondern freiwillig gesetzlich und
nicht höher als die Grundanforderung verlangt. Das ist weit billiger. Wenn Dein Geschäft nicht laufen sollte hast Du es mit dieser Form einfacher wider in die "Gesetzliche" zu kommen.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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