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Kann es sein, dass du ein bisschen was durcheinander bringst.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nichts damit zu tun ob dein Freund 15 Stunden arbeitet oder nicht. Wenn ich mich recht erinnere war es so dass man in den letzten 36 Monaten mindestens durchgehend 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gewesen sein musste, damit man überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Wie lange er dann Anspruch hatte oder hat ergibt sich u.a. aus dem seinem Alter und der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
ICH-AG kann man auch nicht mal eben so machen. Es ist genau so wie beim Überbrückungsgeld. Man muss ein Konzept vorlegen dass von einer annerkannten Stelle abgesegnet werden muss. Und wenn sein Geschäft jetzt schon nicht funktioniert, wird das wohl schwierig. Weiterhin muss er erst mindestens 3 Monate arbeitslos gemeldet sein, damit er evtl. eine erneute Förderung bekommt.
Weiterhin ist sowohl die ICH-AG als auch das Überbrückungsgeld eine KANN-Förderung. Die Kommunen haben einen Fördertopf und wenn der leer ist, ist der leer. Es heißt nicht wenn man sich selbstständig macht, dass man auch eine Förderung bekommt, auch wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
Das Mit dem erneuten Überbrückungsgeld ist das Gleiche. Das kann man nicht so eben nach 2 Jahren wieder beantragen. Erst Gewerbe abmelden, dann mindesten 3 Monate abreitslos gemeldet sein und dann kann er ein neues Gewerbe anfangen und evtl. wieder Überbrückungsgeld bekommen. Aber wie schon geschrieben ist es eine KANN-Förderung.
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