Hallo!
Es geht nun um die Stundenzahl für meinen Nebenerwerb. Die Krankenkasse gestattet mir eine Stundenzahl von 18 h pro Woche, wenn ich familienversichert bleiben möchte. Das möchte ich auch bleiben.
Nun weiß ich aber, dass bei Arbeitslosen die Stundenanzahl auf unter 15 h wöchentlich beschränkt ist. Nur je mehr Zeit ich für den Nebenwerb (Schreibdienst für wissenschaftliche Arbeiten, die termingerecht abgeliefert werden müssen) habe, um so besser für mich. Nun habe ich gehört, dass man auch als Hartz-IV-Empfänger mehr arbeiten dürfte als diese 15 h pro Woche und man trotzdem gemäß dem Einkommen, bei mir durchschnittlich 350 Euro pro Monat, ALG II bekommen könnte. Stimmt dies? Hat dies Nachteile, wenn ich statt unter 15 h diese 17 oder 18 h arbeite?
Bin ich dann nicht mehr in der Vermittlung bei der ARGE? Es ist ein Medizinisches Gutachten in Planung, soll ich dies dann noch machen? Denn ich möchte nicht, dass ich, weil ich eventuell aus der Arbeitslosenregistrierung rausfalle, dieses Gutachten selbst bezahlen muss. Danke.
Liebe Grüße
Hexlein
