Hallo zusammen,
zuerst einmal "Gratulation" und "Danke" zu diesem super Forum. Da wird einem echt geholfen

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Ich bin zwar (noch) in der glücklichen Lage einen Job zu haben und nicht von ALGII, Hartz 4 etc. betroffen zu sein, aber in meinem Freundes- und Bekanntenkreis gibt es sehr viele Betroffene
Ich möchte mich heute auch mal an euch wenden, in der Hoffnung, dass ihr mir bei der Beantwortung der Frage weiterhelfen könnt.
Ich wohne mit einer guten Freundin zusammen, die schon seit einer Weile auf Stellensuche ist.
Die Wohnung läuft auf mich. Da wir uns schon seit unserem Zusammenzug die Mietkosten teilen, habe ich ihr einen Untermietvertrag ausgestellt.
In diesem sind die monatlichen Abgaben für Miete und Energieversorgungsunternehmen aufgeführt.
Bei ihrem letzten Antrag hat sie dem Amt mitgeteilt, dass die im Untermietvertrag aufgeführten Kosten gleichgeblieben sind.
Das Amt hat ihr nun mitgeteilt, dass sie als Nachweis den letzten Kontoauszug des Energieversorgers vorlegen soll?! Bei Nichteinhalten der Frist drohen sie ihr mit der Einstellung der Geldleistungen
Wie sollen wir uns denn nun verhalten?
Die monatlichen Abgaben haben sich seit Ausstellen des Untermietvertrages zwar erhöht, aber ich habe mit ihr vereinbart, dass ich die Mehrkosten übernehme (um dem Bürokratiewahn der Ämter zu entgehen). Meiner Meinung nach sollte doch eigentlich der Untermietvertrag ausreichen?
Ich habe aber auch keine Probleme damit ihr den Kontoauszug des Energieversorgers mitzugeben. Soll ich jedoch hierbei ein Schreiben mitgeben, in dem ich mitteile, dass trotz der Erhöhung der Nebenkosten die im Untermietvertrag festgelegte Summe gleichbleibt (hättet ihr evtl. ein Muster, wie man ein solches Schreiben optimal formulieren könnte?)
Ich hoffe, dass ihr uns bei der Beantwortung der Frage weiterhelfen könnt.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Unterstützung.
Schöne Grüsse sendet euch
HP
Weiterhin viel Erfolg mit dem Forum. Ich hoffe, dass der Alptraum Hartz 4 und CO. irgendwann einmal ein Ende hat und die Ämter sich wieder auf ihre ursprüngliche Aufgabe besinnen, die Arbeitssuchenden bei der Jobsuche helfen... (die Hoffnung sollte man ja schliesslich nicht aufgeben...)