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Angaben zum Hilfsbedürftigen vor 6 Jahren
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Hallo,
bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und finde es sehr toll das hier geholfen wird.
Nun zu meinem Problem:
Ich Wohne mit meiner Schwester in einem Eigenheim wo ich lebenslang Wohnrecht habe.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen zwecks Harz 4 in dem ich Angaben zum Hilfsbedürftigen machen soll.
Ich muß dazu sagen das ich seit 2 Jahren ALG2 beziehe und so ein Schreiben bis jetzt nicht bekommen hatte.
In dem Schreiben steht: Erhält der Hilfsbedürftige Leistungen, z.B. Unterkunft oder Verpflegung von Verwanten/Verschwägerten die in der Haushaltsgemeinschaft leben.
Diese Frage habe ich mit nein beantwortet, und innerhalb von 10 Tagen lag dieses Schreiben wieder in meinem Briefkasten.
Der Sachbearbeiter schrieb dazu: Diese Frage müßte ich mit ja beantworten, da ich bei Verwanten wohne.
Ich erhalte aber weder Sachleistungen noch Geldleistungen von meiner Schwester.
Sonstige Kosten wie Wasser, Abwasser oder ähnliches erhalte ich auch nicht vom Arbeitamt.
Da ich Wohnrecht habe bekomme ich nichts vom Amt, ist dies rechtens???.
Wie soll ich mich jetzt verhalten, soll ich die Frage doch mit ja beantworten.?
Danke im voraus.
Thomas
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Re: Angaben zum Hilfsbedürftigen vor 6 Jahren
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Hi Thomas,
also ich würde die Frage weder mit ja noch mit nein beantworten, sondern ein Schreiben beilegen, indem ich mitteile, das ich aufgrund lebenslangen Wohnrechtes eingetragen in Urkunde blablabla keine Unterkunftskosten habe aber Nebenkosten. Diese Nebenkosten wie Heizung und Müll usw. stehen dir zu. Eine Aufschlüsselung dessen würde ich ebenfalls beifügen und einen deutlichen Satz; Ich beantrage hiermit, das diese Kosten kü+nftig in voller Höhe getragen werden. Grüßele Farnmausi
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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