Hallo!
Ich würde gerne wissen wie das beim ALG II mit der eheähnlichen Gemeinschaft geregelt ist.
Ich weiß das Einkommen vom Partner wird angerechnet, wieviel? Was kann vom Einkommen abgezogen werden (Kredite, Kindesunterhalt o.ä.)?
Wie ist es mit Kindern die nicht von dem erwerbstätigen Partner sind, gibt es hier trotzdem noch Sozialgeld?
Und dann noch etwas was mich einfach so interessiert: ich habe eine Frau kennengelernt, die ALG II empfängt und ihren Partner, mit dem sie nicht zusammenlebt, geheiratet hat. Sie hat 3 Kinder, die nicht von ihrem Ehemann sind.
Sie sagte das hätte keine Auswirkungen auf ihren Leistungsbezug da sie getrennt wohnen würden
Kann ich nicht so ganz glauben...
LG
Mara