|
Bedarfsgemeinschaft, WG vor 6 Jahren, 1 Monat
|
|
|
Hallo!
Ich hab mal eine Frage.
Ich arbeitet Vollzeit und mein Freund bekommt ALGII.
Die Wohnung wurde von mir angemietet und ich habe mit meinem Freund einen Untermietvertrag eingereicht. Das Arbeitsamt sieht uns nicht als eheähnliche Gemeinschaft. Beim Antrag wurde ledig angekreuzt.
Wir fühlen uns auch nicht wie eine "eheähnliche Gemeinschaft". Wir haben getrennte Konten, die Wohnung soll nur auf mich laufen. Alles wird vom Geld her genau getrennt, weil ich geschieden bin und damit schlechte Erfahrungen gemacht habe. Wir wohnen jetzt 1,5 Jahr zusammen.
Wir wollen nächstes Jahr ein Baby.
Was ist wenn wir dann im Bogen als Familie auftauchen?
Kann das Arbeitsamt rückwirkend Geld fordern?
Oder ist das kein Problem?
Wir beim ALGII Erziehungsgeld bzw. Elterngeld angerechnet?
Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß
Mickymaus
|
|
Mickymaus
|
|
|
|
|
Re: Bedarfsgemeinschaft, WG vor 6 Jahren, 1 Monat
|
Karma: -6
|
|
Hallo Mickey Maus!
Meiner Meinung nach werdet ihr dann als Bedarfsgemeinschaft eingegliedert, auch wenn ihr nicht verheiratet seid. Das heißt dann : das Einkommen deines Partners wird angerechnet ebenso seine evtl.Ersparnisse. Als Einkommen von dir wird das Unterhaltsgeld das dein Partner zahlt (da wird dann ein Unterhaltstitel verlangt), deine evtl. Ersparnisse, Kinder,Erziehungs und Elterngeld auch.
Gruß Tammy
|
|
|
|
Wir brauchen mehr Arbeitsplätze, nicht mehr Druckmittel gegen Arbeitslose ( Heinrich Franke)
|
|
|
Re: Bedarfsgemeinschaft, WG vor 6 Jahren, 1 Monat
|
|
|
Hallo!
Ich habe gedacht Erziehungsgeld wird beim Einkommen nicht angerechnet?
Kann das Arbeitsamt rückwirkend eine eheähnliche Gemeinschaft feststellen, wenn man zusammen ein Kind bekommt?
Was ist der das höchstmögliche Einkommen für einen 3 Personen-Haushalt?
Gruß
Mickymaus
|
|
Mickymaus
|
|
|
|
|