|
Hallo
Ich bin mit dem Studium fertig (Alter über 30, ahbe vorher schon gearbeitet) , wohne momentan noch bei den Eltern in deren Haus. Bin meine eigene BG, da ich für mich wirtschafte, kam auch bei Antragsabgabe kein Nachfrage deswegen. Arge meint aber, da das Haus meinen Eltern gehört und es keine getrennte Wohnung ist (also nur eigenes Zimmer unter Mitbenutung von Gemeinschaftsbad/küche), darf ich keine Miete für das Zimmer an meine Eltern bezahlen. Sie würden dies nicht übernehmen, meine Eltern müssten mich so mit einquartieren.
Ist es sinnvoll da noch mal nachzuhaken, oder ist die Sichtweise der Arge rechtmäßig?
Danke im Voraus für die Hilfe
|