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Bedarfsgemeinschaft vor 6 Jahren, 2 Monaten
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hallo zusammen,
seit dem 01.02.06 beziehe ich algII. bei der antragstellung habe ich soweit wie es gefordert war alles angegeben und auch dokumentiert. nun habe ich ein wenig stress mit meiner partnerin - mit recht - die arge fordert von mir von den letzten 3 monaten ihre kontoauszüge. die begründung dafür ist, das sie die leistungen auf ihr girokonto erhält. das habe ich deswegen gemacht, weil seit dem wir die wohnung angemietet haben, immer die miete von ihrem konto abgebucht wurde. würde das geld auf mein konto eingehen, würde es meine bank aufgrund des überzogenen kontos einbehalten. in bezug auf die bg habe ich noch eine frage, ob es sinn macht hiergegen widerspruch einzulegen? wir leben seit 5 jahren in einer gemeinsamen wohnung. haben von anfang an immer getrennte konten gehabt, sowie war keiner von uns bevollmächtigt auf die jeweiligen konten des anderen zuzugreifen. das haben wir schon aufgrund meiner längjährigen selbstständigkeit so gemacht. habe diverse altlasten in die beziehung mitgebracht. ebenso wie ich kredite auf meinen namen laufen habe, hat das auch meine partnerin OHNE DAS WIR GEGENSEITIG GEBÜRGT HABEN. hätte ein widerspruch gegen die vermutung der bedarfsgemeinschaft erfolg?
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Ulli
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Re: Bedarfsgemeinschaft vor 6 Jahren, 2 Monaten
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Hallo Ulli,
wenn Du keine Bevollmächtigung für das Konto Deiner Lebenspartnerin hast, bekommst Du Probleme bei der Auszahling des Geldes, da dies von der Bank zurückgebucht wird an die Arge. Da Empfänger und Kontoinhaber nicht übereinstimmen. Entweder muß das Geld auf Dein Konto oder Du mußt in dem Konto mit drinstehen.
Jade
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Jade
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Re: Bedarfsgemeinschaft vor 6 Jahren, 2 Monaten
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vielen dank für deine info. das geld wurde am 1.3.06 überwiesen und bis heute nicht zurückgebucht. hatte bei der arge gleich die bankverbindung meiner partnerin mitangegeben.
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Ulli
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