hallo thorsten!
wenn du zur deiner freundin ziehst, dann wird euch die arge das mit der wohngemeinschaft wohl nicht abkaufen, sondern euch als bedarfsgemeinschaft einstufen,also ist es eine überlegeung werd,ob ihr das wollt oder nicht.
du wirst dann nur noch deinen regelsatz und die anteiligen kosten für unterkunft und heizung bekommen.
also zur der frage mit der auskunft an offizieller stelle, da wirst du sicher nicht die auskunft bekommen die du hier im forum bekommst,deswegen ist dieses forum ja auch so erfolgreich!
hoffe du hast erfolg!
