Hallo zusammen
erster Beitrag, also seit nett zu mir...
falls der beitrag im falschen board gelandet ist, bitte verschieben..war mir jetzt nicht sicher wo genau ich den platzieren soll...danke.
Okay, dann hol ich einfach mal aus, um den Fall anschaulich zu schildern..
Ich bin seit Anfang Oktober Hartz IV Empfänger, wohne derzeit in ner Wohnung mit Kaltmiete 400 Euro (bei 53 qm) und habe von der AA schon gesagt/geschrieben bekommen, dass die Wohnung zu groß/teuer ist und ich 6 Monate Zeit habe, mir ne geeignete Bleibe zu suchen, ansonsten würde wohl auf den Regelsatz von 290 Euro für Kaltmiete runtergestuft werden.
Hier gleich eine Frage: Kann ich zum Auszug "gezwungen" werden, sprich kann mir das ALG II komplett gestrichen werden wenn ich der Aufforderung nach Umzug nicht nachkomme? Ich bin nämlich erst Mitte August umgezogen, um die Mietkosten zu senken...und ein Umzug ist ja gemeinhin mit ner Menge Aufwand/Kosten verbunden.
Okay, meine Freundin wohnt hier in der Nähe in ner zwei Zimmer Wohnung, und jetzt wirds kompliziert:
Sie hat aus ner früheren Partnerschaft zwei Kinder (7 und 12 Jahre alt), der Partner hat ein Haus, in dem die Kids gemeldet sind, Kindergeld bekommt aber lt. Vereinbarung sie. die Betreuung der Kids findet tagsüber vorwiegend im Haus statt, übernachten tun die Kids in den meisten Fällen bei Ihr in der Wohnung (wegen Schichtarbeit des Expartners).
Sie arbeitet halbtags bei ca. 1000 Euro brutto.
Unsere Überlegung war jetzt, uns zusammen ne Wohnung zu nehmen, weil man für zusammen 700 Euro locker ne Wohnung bekommt, die 4-5 Zimmer hat, wo also auch die Kids nen Plätzchen haben...da würde sie dann 400 Euronen zahlen, ich 300..so in der Art.
Wenn ich das richtig verstanden bzw. gelesen habe beim Stöbern, ist man ja nicht automatisch ne Eheähnliche Gemeinschaft, sondern erst wenn man drei Jahre zusammen lebt bzw. wenn der eine für den anderen wirtschaftlich einsteht, richtig?
Ich möchte einfach ausschliessen, dass Ihr dann irgendwie was aufgedrückt wird in der Art:
- Auflösen der Lebensversicherung um meinen Unterhalt zu gewährleisten
- Mehrarbeit (wobei dann ja die Kinderbetreuung nciht gewährleistet wäre)
oder sonstiges.
Wie siehts in diesem Fall mit Übernahme der Umzugskosten aus? Ist das ne "fall zu fall" entscheidung? oder kann man das verargumentieren mit der Begründung, dass man dann seine Miete auf die geforderten 290 Euro drückt?
Für Tipps und Ratschläge wäre ich dankbar...jeder Fall ist ja bekanntlich anders....
Merci
Gruß
RT