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Bedarfsgemeinschaft vor 6 Jahren, 10 Monaten
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Hallo ich habe mal eine Frage und zwar möchte ich mit meinem Freund zusammen zihen ich befinde mich in einer beruflichen Rehabilitation und er ist ALGII Empfänger ich bekomm Übergangsgeld und Fahrgeld von der BfA in wieweit wird mein Geld angerechnet?? Bitte um Antwort
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Karin
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Re:Bedarfsgemeinschaft vor 6 Jahren, 8 Monaten
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Karma: 0
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Hallo Karin,
soviel ich weiß, wird von euch beiden das Geld zusammen gerechnet.
Da ihr ja ein Haushalt habt, wird auch das geld von den Leuten die zusammen wohnen zusammengerechnet.
Liebe grüße
Brigitte
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Bedarfsgemeinschaft die dritte... vor 6 Jahren, 7 Monaten
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Also.
Ich habe mich da auch mal kundig gemacht und so habe ich herausgefunden, dass der Bedarfssatz eines Pärchens in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebend bei ca. 960 € liegt.
Nun ist es aber so, dass beide Partner zusammengerechnet werden und jegliches Einkommen dieser eheähnlichen Gemeinschaft von diesem Bedarfssatz abgezogen wird.
Mal angenommen ein Partner würde nun 800 € monatliches Einkommen erwirtschaften, so würden diese 800 € von den 960 € abgerechnet. Ergebnis: Gemeinsamer Bedarf = 160 € (welche an den ALG-II-Antragsteller ausgezahlt werden könnten).
Was jedoch macht nun der ALG II-Empfänger, wenn sein(e) Partner(in) den/die Lebenspartner(in) garnicht hinreichend finanziell Unterstützt, weil beispielsweise die Kassen strikt getrennt sind?
Vielleicht kennt sich ja jemand anderes hierzu noch genauer aus?
Gruß, Patrick
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Patrick
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Re:Bedarfsgemeinschaft vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Verfassungswidrig??
Bedarfsgemeinschaft der "eheähnliche" Partner
Warum werden die Lohnsteuerklassen nicht geändert.
Wenn es nach Hartz 4 mit Verheirateten gleichgestellt ist, dürfte auch keine Unterschiede bei den Lohnsteuerklassen sein.
Es kann doch nicht sein, dass ich dann für einen Lebenspartner zahlen soll wenn er Arbeitslos ist, aber bei der Lohnsteuer gilt das nicht.
Wo ist da das Gleichheits- Gesetz.
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Heinz H.
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Re:Bedarfsgemeinschaft vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Heinz H.,
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.Wo ist das Gleichheits-Gesetz.In unserem Land steht es in der Verfassung und da steht es gut.Wenn man es wirklich anwendet,was soll aus diesem Land werden?
Stell Dir mal vor,in der Lohnsteuer werden Eheänliche - mit Ehegemeinschaften gleich gestellt,stell Dir vor die Menschen im Osten erhalten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie ihre Kollegen im Westen,stell Dir vor die Kinder armen Eltern haben die gleichen Ausbildungmöglichkeit wie die reicher Eltern.Ich mag gar nicht weiter denken.Wenn das alles so wäre ...,ja verdammt dann hätten wir ja einen Sozialstaat.
Jetzt weiß ich warum dieses Gesetz nur in der Verfassung steht und nicht wirklich paktiziert wird ...
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: Bedarfsgemeinschaft vor 6 Jahren, 6 Monaten
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Ich möchte gerne mit meinem Freund zusammen ziehen. Wir wollen keine Eheähnliche Beziehung eingehen,weil ich nicht weis, ob es langfristig ist.Er ist in der Ausbildung,bekommt 512 Euro. Ich bin Alleinerziehende Mama und lebe von ALG 2.Wie wird es gerechnet. Muss ich ihn in Mietvertrag mit angeben? Muss er Polizeilich bei mir gemeldet sein? Was ist ,wenn er nicht im Mietvertrag steht und nicht Polizeilich gemeldet ist? Er lebt bei seiner Mutter und ist dort Polizeilich gemeldet. Könnt ihr mir weiter helfen
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h
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