Hallo erst mal!
Hätte da eine wichtige Frage. Bin 24 Jahre jung und wohne zur zeit wieder bei meinen Eltern. Habe letztes Jahr einen ALG II Antrag gestellt, dieser ist auch genehmigt worden. Da ich eine abgeschlossene Ausbildung habe bin ich auch als eigene Bedarfsgemeinschaft gewertet worden.
Meine Eltern sind beide auch ALGII Empfänger. Habe damals keinen Antrag auf Kosten für die Unterkunft gestellt, weil mine Mutter meihnte sie bekommt das eh abgezogen. Wäre ja schwachsinn gewesen.
Jetzt hat meiner Mutter aber jemand am Amt erzählt das wäre nicht so, deshalb hab ich dann doch Kosten für Unterkunft beantragt. Tja und jetzt heisst es plötzlich doch wieder sie bekommt es abgezogen.
Ja wie denn nun? Stimmt das? Was hat das denn für nen Sinn das zu beantragen wenn sie es wieder abgezogen kriegt?? Das war doch dann eh für die Katz, oder?
Es wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könntet in diesem ganzen Durcheinander.
Viele Grüße Franny