Hallo Jana,
leider ist dies rechtens, wenn euer 21 jähriges Kind sich durch Bafög selbst versorgen kann.
In diesem Zusammenhang ist es ebenso korrekt wenn die anteiligen Kosten abgezogen werden.
Leider darf die Arbeitsagentur auch das Kindergeld für den jungen Mann bei eurer Berechnung abziehen, weil es euch als Einkommen angerechnet wird.
ABER :
Es gibt hier aber eine Hintertüre ....
Lasst euch eine Quittung von euerem Sohn über den Betrag des Kindergeldes welches ihm zusteht ausstellen, dann darf und kann es euch nicht mehr angerechnet werden und demzufolge nicht mehr abgezogen werden.
Sollte die Frage kommen warum er selbst dann das Kindergeld nicht selbst bezieht.
Als Zählkind erhöht dies die Leistungen der Folgekinder wodurch die Arbeitsagentur ja auch Geld spart.
Also, setzt euch mit euerer Arbeitsagentur in Verbindung oder legt Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Da euer Sohn nicht eingerechnet ist, ist er Selbstversorger und hat natürlich auch Anspruch auf sein Kindergeld, welches ihr ihm ja auszahlt.
Bei weiteren Fragen oder Problemen steht dieses Portal gerne mit Rat zur Seite.
Liebe Grüße
Sabrina
Ps: Haltet mich auf dem Laufenden.