|
Warum 311 € Regelsatz für meinen Bruder? vor 6 Jahren, 4 Monaten
|
Karma: 0
|
|
Hallo Community,
bin neu hier und habe gleich eine Frage, die mich schon länger beschäftigt.
Ich teile mit meinem Bruder eine Wohnung und wir bekommen unterschiedliche Regelsätze, obwohl er keinen zusätzlichen Job ausübt. Er erhält 311 € und ich erhalte als alleiniger Hauptmieter, der alle Rechte und Pflichten trägt, 345 €. Er sagte mir, dass es damit zusammen hängt, dass ich der Hauptmieter bin. So hätte er es zumindest gelesen. Stimmt das?
Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten!
Tschüss,
Johnny73:)
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Warum 311 € Regelsatz für meinen Bruder? vor 6 Jahren, 4 Monaten
|
Karma: 0
|
|
hallo jonny73!
ich bin nicht so der gesetzes-experte, aber ich bin der meinung, da du der hauptmieter bist und so als haushaltsvorstand gilts, stehen dir 345,- und deinem bruder 311,-. ich habe so einem fall auch bei meinen bekannten, genau so wie bei euch, dass die 2 brüder zusammen wohnen, dem einen gehört das haus, und der andere wohnt halt damit.
lieben gruß
devil
..........................................
alles meine perönliche meinung
|
|
|
|
NULL
|
|
|
Re: Warum 311 € Regelsatz für meinen Bruder? vor 6 Jahren, 4 Monaten
|
|
|
Hallo,
also mir ist ein solches Gesetz nicht bekannt !!!
Einspruch einlegen !!!
Hier handelt es sich um den volljährigen Bruder der nicht als Lebenspartner anzurechnen ist.
Und mal ehrlich, wer der Hauptmieter ist ist doch wirklich egal ... denn hierbei geht es ausschließlich um den zustehenden Regelsatz und dieser sagt aus das alleinstehende (lt. Gesetz unverheiratete welche auch nicht in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben) eine Regelleistung nach dem SGB II von 345.-€ mtl. erhalten müssen.
Man stelle sich vor, das der vorgenannte Fall dem Gesetz entsprechen würde, dann bräuchten wir keine Hartz IV Kontrolleure mehr welche die Eheähnlichkeit überprüfen, wir bräuchten auch keine Wohngemeinschaften mehr ...
Meiner Meinung nach steht deinem Bruder der gesamte Regelbedarf in Höhe von mtl. 345.-€ zu !!!
Mein Tipp:
Umgehend Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Liebe Grüße
Sabrina
|
|
Sabrina
|
|
|
|
|
Re: Warum 311 € Regelsatz für meinen Bruder? vor 6 Jahren, 4 Monaten
|
|
|
Hallo,
bin zwar auch nicht der Experte, aber der Regelsatz ist doch unabhängig davon ob Du Haupt- oder Untermieter bist.
Der Regelsatz dürfte nur unterschiedlich sein, wenn Du bei einem anderen Amt gemeldet bist (Ost / West).
Wenn Du beim selben Amt wie dein Bruder bist, dann schriftlichen Widerspruch einlegen.
Maxx
|
|
Maxx
|
|
|
|
|
Re: Warum 311 € Regelsatz für meinen Bruder? vor 6 Jahren, 2 Monaten
|
Karma: 0
|
Hi Sabrina,
vielen Dank für deinen Rat. Mein Bruder hat Widerspruch erhoben, nachdem ich ihm deinen Rat genannt hatte und heute hat er erfahren, dass er Recht bekommen hat. Er erhält (leider nicht rückwirkend) jetzt 345 €. Ich hoffe, dass nun andere ebenfalls damit erfahren, dass es sich oftmals lohnt, einen Widerspruch einzulegen, auch wenn die Behörden sich da oftmals ganz schön viel Zeit lassen (hat nun ca. 2 Monate gedauert)!
Echt toll, dieses Portal und diese wundervolle Community! 
Liebe Grüße,
Johnny73<br><br>Post geändert von: Johnny73, am: 01/03/2006 12:42
|
|
|
|
NULL
|
|
|