Hallo Kathi,
entschuldige die späte Antwort .... wir versprechen Besserung
Zu deiner Frage:
Nein muss er nicht, ausgehend davon das du mit deinem Bruder in keiner Haushaltsgemeindschaft lebst.
Dein Bruder ist weder Dir noch deinen Kindern Unterhaltsverpflichtet.
Lege der Arbeitsagentur dar, das ihr getrennte Kassen habt und sich jeder selbst versorgt, zur Not wäre es Hilfreich wenn dein Bruder dir einen Untermietsvertag ausstellt.
Hoffe wir haben dir wenigstens ein wenig helfen können.
Sollten weitere Fragen oder Probleme bestehen würden wir uns freuen dir mit Rat beistehen zu dürfen.
Liebe Grüße
Sabrina