Hallo alle zusammen
habe mich hier mal angemeldet... Der Paragraphendschungel ist ja komplett unübersichtlich
Folgendes Problem. Ich bin schon länger arbeitslos und beziehe Hartz IV bzw. ALG II.
Vor ca. 2 Jahren begann meine Freundin ihr Studium hier in Hamburg und zog dann bald bei mir ein.
Das habe ich natürlich sofort der ARGE mitgeteilt. Daraufhin wurde mir die Mietzahlung um die Hälfte gekürzt. Sie bekommt zwar nur Bafög aber ok.. ARGE muss ja nicht alles zahlen wenn hier noch einer wohnt.
An ALG II bekomme ich nun also ca. 535 Euro im Monat. Als ich nun den Folgeantrag stellte, wurde dieser auch bewilligt. Allerdings haben sie mir jetzt das Zusatzblatt 5 zur Überprüfung einer eäG zugeschickt. Desweiteren wollen sie den Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung sehen??!!

Komisch... diese ganzen Papiere haben die doch alles schon.
Der Mietvertrag läuft nur auf mich, Konten sind alle getrennt, jeder kommt für seinen Kram auf. Nur leider denke ich, wird die ARGE das anders sehen. Dadurch, dass es jetzt fast 2 Jahre zusammenleben sind, werden sie gleich von einer eäG ausgehen, denke ich mal.
Was kommt da jetzt auf mich zu bzw. was soll ich auf diesem Zusatzblatt 5 am besten eintragen?
Bis jetzt bekam ich ja den Regelsatz + ca 205 Euro Mietabteil. Wird das jetzt noch weiter gekürzt, auch wenn sie nur Bafög bekommt?
Die Wohnung hat auch nur ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer, also nix mit getrennten Betten und so.
Will mir die ARGE da womöglich sogar einen Strick draus drehen? Also nach dem Motto... aha eäG verschwiegen, jetzt streichen wir alles?!
Obwohl ich den Einzug damals bei der ARGE SOFORT angegeben habe.
Wenn ich nächste Woche zum Amt gehe, weiss ich echt nicht wie ich diesen Zettel ausfüllen soll, bzw. was ich denen sagen soll, ohne das mir Nachteile entstehen.
Um Anregungen und Kommentare wäre ich sehr dankbar
Euer Hotsalsa aus HH