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hartz 4 empfänger möchte mit frau zusammen ziehen vor 4 Jahren, 10 Monaten
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hallo, ich weis die frage wurde bestimmt schon ein paar mal hier gestellt,
bin hartz4 empfänger und schwerbehindert 50%, nun meine frage: möchte mit einer frau zusammen ziehen, in eine 3 zimmer wohnung, die warmmiete kostet 800.-euro 75qm, wie ist das, ich würde mir ein zimmer davon nehmen, also einrichten mit bett tv kleinen kleiderschrank usw. die küche und das bad würden wir zusammen nutzen, währe da ein untermietvertrag ausreichend, mit einverständniss des vermieters natürlich,
wie währe das mit der quatratmeter angabe, sagen wir mal jedes zimmer hätte 20qm, und das bad und die küche zusammen 15qm, müsste ich dann die 20qm angeben und die hälfte von der küche und bad als 7,5qm, gesant dann 27,5qm, und das prozentual genau auf die reguläre miete umrechnen, oder könnte die frau die die wohnung ja gemietet hatte sagen, nein ich will aber 400.-euro haben obwohl das nicht die hälfte der wohnung währe, unabhänig jetzt was das amt zahlt für eine person nur zum beispiel halt, und wie ist das mit der nebenkostenabrechnung, geht das prozentual, pauschal, oder von der quatratmeterzahl die ich von der wohnung nutze.
vielen dank für die antworten.
gruß thorsten<br><br>Post geändert von: einfachER, am: 23/07/2007 09:51
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^ vor 4 Jahren, 10 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 13:16
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Re: hartz 4 empfänger möchte mit frau zusammen zie vor 4 Jahren, 10 Monaten
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hallo, danke für die antwort, habe ich schon gemacht, es sind ähnliche beiträge, aber nicht so spezifisch was ich wissen möchte, also wenn mir jemand was genaueres schreiben kann währe ich dankbar.
gruß thorsten
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^ vor 4 Jahren, 10 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 13:14
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Re: hartz 4 empfänger möchte mit frau zusammen zie vor 4 Jahren, 10 Monaten
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hallo Hartzbeat,
danke noch mal für die antwort, das hilft mir sehr weiter, super
gruß thorsten
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Re: hartz 4 empfänger möchte mit frau zusammen zie vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Hallo,
nochmal zum Thema Freibetrag bei einer Bedarfgemeinschaft - ich verstehe einfach nicht genau wie das berechnet wird.
Beispiel: eine Person AG2 Bezieher und die andere Person in der BG mit Einkommen verdient sagen wir mal 800 netto - wieviel bekommt der AG 2 Bezieher dann zugesprochen von den ehemals 345 + Unterkunftskosten ?
Wäre super wenn da mal jemand eine Beispielrechnung vorbingen könnte damit auch bei mir der Groschen fällt
Danke.
MFG
EVV
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