Untermietvertrag oder gemeinsamer Vertrag? vor 10 Jahren, 9 Monaten
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Hallo,
ersteinmal: Klasse Forum, gratuliere!
Nun eine kleine Frage: Ich will mit jemanden eine WG gründen. Getrennte Räumlichkeiten sind unproblematisch.
Nun stellt sich uns die Frage, ob es günstiger ist gemeinsam den Mietvertrag zu unterschreiben oder ob ich einen Untermietvertrag eingehe? Meine Mitbewohnerin bezieht im Gegensatz zu mir kein ALG2.
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüssen
Tom B.
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Re: Untermietvertrag oder gemeinsamer Vertrag? vor 10 Jahren, 9 Monaten
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hallo tom!
mache mit deiner zukünftigen mitbewohnerin einen untermietvertrag, wenn euer zukünftiger vermieter ad mit einverstanden ist. habe dir noch einen text eingefügt, hoffe es hilft dir ein wenig bei deiner entscheidung, überstürze aber nichts,lasse die sache ruhig angehen.
Was ist eine Wohngemeinschaft?
Klassische Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Und: Untermietverträge sind allgemein ein guter Beleg um klarzumachen, dass man nur die Wohnung teilt aber nicht aus einem Topf wirtschaftet.
Wenn Sie mit einem oder mehreren Personen sich eine Wohnung teilen. jeder seine eigenen Räume zur Verfügung hat (z.B. jeder hat sein eigenes Schlafzimmer), dann müssen Sie diese Personen im Antrag nicht mit angeben, wenn diese nicht mit Ihnen Verwandt oder verschwägert sind.
Selbst wenn sie Räume wie Küche, Bad ect. teilen, ist dies kein Problem, wenn dies in einem Miet- oder Untermietvertrag klar dargelegt wird.
In diesem Fall bietet sich an, ein formloses Schreiben oder einen Untermietvertrag beizulegen in dem die Wohnverhältnisse geklärt sind!
gruß franky
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Franky
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Re: Untermietvertrag oder gemeinsamer Vertrag? vor 10 Jahren, 9 Monaten
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das hat geholfen.
MfG
TB
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Re: Untermietvertrag oder gemeinsamer Vertrag? vor 10 Jahren, 9 Monaten
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hallo tom!
du wirst schon das richtige tun,halte uns mal auf den laufenden wie die sache ausgeht.
gruß franky
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Franky
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