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Nebenerwerb vor 4 Jahren, 10 Monaten
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Hallo,
ich habe im Januar meine Selbständigkeit im Internethandel aufgegeben müssen. Ein inzwischen deutschlandbekannter Anwalt hat hunderte von Abmahnungen versand, natürlich mit der entsprechenden Gebührenforderung. Ich habe nur noch den Nebenerwerb angemeldet.
Ab 12.1.07 bekomme ich Hartz IV. Jetzt will die Arge
bei der Abgabe des Folgeantrags (beim Erstantrag hatte ich alles angegeben) einen lückenlosen Nachweis meines Dazuverdienstes aus dem Internethandel ab 1.1.07 haben.
Meine Fragen:
1. "ist es statthaft, jetzt rückwirkend alles zu verlangen".
2. "was darf ich im Monat dazu verdienen ohne Anrechnung".
Ich bin 60 Jahre und meine Frau bezieht eine wahnsinnig hohe Rente als ehem. "DDR-Bürger"
Mir wurde auch schon gesagt, sie können doch in Rente gehen als Schwerbehinderter.
Ich habe das Empfinden, gehst du nicht - prüfen wir dich pleite.
Gruß Günter
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^ vor 4 Jahren, 10 Monaten
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^<br><br>Post geändert von: Hartzbeat, am: 04/09/2007 13:40
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Re: Nebenerwerb vor 4 Jahren, 9 Monaten
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Hallo,
herzlichsten Dank für die Informationen. Nach einer Woche harter Arbeit, alle Ein- u. Ausgaben und Verluste gelistet. Ich habe dann ca. 30 Seiten bei meiner "Berechnerin" vorgelegt und habe sie etwas verwirrt mit diesen detaillierten Angaben. Gestern habe ich meinen neuen Hartz IV Bescheid erhalten, war alles in Ordnung.
Sie meinte "ich kann meine eBay-Geschäfte so weiter machen im Nebenerwerb", aber ich soll beim nächsten mal wieder alles vorlegen.
Gruß Günter
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