|
Hallo Maunser,
rechtlich maßgeblich für das Amt ist immer dein sog. "gewöhnlicher Aufenthalt" - also da, wo du den überwiegenden Teil deiner Zeit wohnst. Besuche, auch 2-3 Mal die Woche, haben damit nix zu tun und gehen das Amt schlichtweg nichts an. Du bist ja nach wie vor in deiner 30 km entfernten Wohnung gemeldet, hältst dich mindestens 50% der Zeit dort auf, wohnst dort, verbrauchst dort Strom / Wasser usw. - es gibt also für das Amt auch keinen Grund anzunehmen, dass ihr nur "zum Schein" getrennt lebt, damit deine Freundin mehr Leistungen erhält.
Sobald die irgendwie versuchen, an ihrer Leistung herumzukürzen, wendet euch SOFORT an eine Beratungsstelle und legt gegen etwaige Änderungsbescheide usw. Widerspruch ein! Das darf sie sich nicht gefallen lassen und ist bestimmt auch vor keinem Sozialgericht haltbar...
Drück euch die Daumen!
LG vom Bergmännchen
|