|
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich bin alleinerziehende Mutter mit einem Kind und ich arbeite auf 400€ Basis, bekomme ALGII.
Nun habe ich einen Freund und wir haben uns schon Gedanken gemacht zusammenzuziehen. Doch das Problem ist, das mein Freund zuviel verdient und ich somit kein Geld mehr bekommen würde.
Meine Frage ist nun, ich habe von einer Bekannten gehört, das mein Freund erst nach ca. 3 Jahren zur Bedarfsgemeinschaft zählen würde. Ist das richtig??
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, aber andererseits können die doch nicht verlangen, das er nach ein paar Monaten für alle Kosten (Versicherung, Krankenversicherung, ...) für mich und meine Tochter aufkommt!
Hat von Euch schon mal jemand was davon gehört, das es erst nach einer gewissen Zeit als Bedarfsgemeinschaft zählt?? Wegen irgendwie Festigung der Beziehung...
|