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Zusammenleben - ALGII (HartIV) - Student vor 5 Jahren, 7 Monaten
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Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Ich wohne mit meiner Freundin zusammen. Sie ist Studentin. Erhält kein Bafög und finanziert ihren Lebensunterhalt mit einem 400€-Job. Ich habe mein Studium abgebrochen und bin noch nicht Arbeitslos gemeldet. Ich habe zuvor den Höchstsatz an Bafög erhalten und nebenbei noch als Honorarkraft gearbeitet. Nebenverdienst von ca. 330€/Monat.
Was erwartet mich/uns, wenn ich mich arbeitslos melde? Zur Bedarfsgemeinschaft: Wir zahlen jeder den gleichen Anteil der Miete, führen eigene Konten und trennen auch alle sonstigen Ausgaben.
Wir haben jetzt auch im TV gesehen, dass der "Partner" gleichfalls mit in die Arbeitslosendatenbank aufgenommen wird und ggf. Jobangebote bekommt, die anzutreten sein sollen.
Darüberhinaus möchte ich gerne wissen, ob die Einkünfte meiner Freundin mit in die Berechnung meines Hartz IV-Anspruches einfliessen. Ich meine: Sie kann mich wohl kaum mitfinanzieren.
Ich hoffe jemand unter euch kann mir helfen.
Danke schonmal.<br><br>Post geändert von: dON, am: 12/10/2006 12:17
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Re: Zusammenleben - ALGII (HartIV) - Student vor 5 Jahren, 7 Monaten
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Hallo,
da ihr bereits alles trennt, Konten, Miete u.s.w.,
gebe ich euch den Tip offiziel als Wohngemeinschaft auf zu treten. Hier zu mußt Du Dir nur ein eigenes Zimmer einrichten, in dem Du alle Deine sachen verstaust und in dem ein Bett steht. Außer dem Namen in den Kühlschrank, eigenes Badregal u.s.w., halt wie es in einer WG üblich ist.
Wenn Du in einer WG lebst, wird auch nur Deine Bedürftigkeit festgestellt und Deine Freundin bleibt aussen vor.
Als Lebensgemeinschaft stellt ihr zu sammen eine Badarfsgemeinschaft dar und es werden alle Einkünfte berechnet die in die Lebensgemeinschaft einfliessen.
Ihr solltet überlegen, welche Variante am besten ist.
Natürlich ist es am besten, wenn Du einen Job findest und dazu wünsche ich Dir viel Glück.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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