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Widerlegung eheähnlicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 8 Monaten
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So ich habe mal eine Frage. Man wird ja, wenn man mindestens 1 Jahr zusammenlebt, automatisch als eheähnlich eingestuft.
Nun habe ich gelesen, das das Bundesverfassungsgericht 1992 ein Grundsatzurteil gefällt, was eine eheähnlich Beziehung widerlegt. Das Urteil hat das AZ.: 1 BvL 8/87. Darin soll angeblich stehen, wenn man eine offene Beziehung führt, keine eheähnliche Gemeinschaft bildet. Ich habe mal versucht das Urteil zu finden, leider aber ohne Erfolg, bzw. die wichtigen Textpassagen habe ich nicht gesehen. Naja nun wollte ich mal fragen, ob jemand davon schon was gehört hat und was ihr davon haltet?
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Re: Widerlegung eheähnlicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Hallo Ihr zwei,
von diesem Urteil haben sicher schon alle gehört. Trotzdem sollte man, wenn man nicht sicher und auch nicht im deutschen Recht bewandert ist, immer den Rat eines guten Anwaltes erfragen.
Bei Euch denke ich mal wird dieses Urteil irrelevant sein, denn Ihr seit sicherlich eine eheähnliche Gemeinschaft. Das ersehe ich aus Eurem Niknamen. Wenn jemand sein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl ausdrücken und dokumentieren will, fängt dieses immer mit der Zusammenlegung beider Namen an, sei es wie hier beim Niknamen, am Nummernschild des Autos, am Briefkasten u.s.w. . Dieser kleine Umstand der von sehr vielen nicht bedacht wird, reicht schon aus, dass man in Erklärungsnot kommt, wenn man beweisen will das man keine eheähnliche Gemeinschaft ist  .<br><br>Post geändert von: Falke, am: 04/09/2006 11:22
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: Widerlegung eheähnlicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Naja eigentlich sind wir nur eine WG, die scho länger zusammen lebt. Wir haben getrennte Zimmer, getrennte Mietverträge, getrennte Konten usw. das das Arbeitsamt bis jetzt auch so akzeptiert:(
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Re: Widerlegung eheähnlicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 8 Monaten
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Hallo,
wenn es sich so verhält, wüsste ich nicht, was der WG im Wege steht. Achtet nur darauf, dass nicht zufällig Sachen im falschem Zimmer sind.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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Re: Widerlegung eheähnlicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 8 Monaten
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ja aber nach der neuen rechtslage, wird man ja nun automatisch als eheähnlich eingestufft, wennn man länger als 1 jahr zusammen lebt.... 
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Re: Widerlegung eheähnlicher Gemeinschaft vor 5 Jahren, 8 Monaten
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... glaube das trifft es besser
Gemeinsames Wohnen ist nach Ansicht des SG Düsseldorf noch keine eheähnliche Gemeinschaft!
Eine im Ergebnis gleiche Entscheidung traf das Sozialgericht Düsseldorf auch bei einer weiteren einstweiligen Anordnung zu einem ähnlich gelagerten Fall. Interessant an dieser Urteilsbegründung ist insbesondere, dass das Gericht der ARGE Wuppertal hinsichtlich der Unterstellung widerspricht, die Antragstellerin habe das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft dadurch eingeräumt, dass sie auf dem Alg-2-Antrag den Mann, mit dem sie zusammenlebt, als Partner angegeben habe. Hierzu führt das Gericht aus: Es „... ist in Zweifel zu ziehen, ob sich die Antragstellerin der juristischen Tragweite dieser Erklärung bewusst war. Sie bestreitet dies. Im Übrigen enthielt das Antragsformular der Antragsgegnerin nicht die Möglichkeit, ein Zusammenwohnen lediglich als Zweckgemeinschaft zu bezeichnen. Die möglichen anzukreuzenden Bezeichnungen lauteten ‚nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte’, ‚Partner in eheähnlicher Gemeinschaft’ und ‚Nicht dauernd getrennt lebender Lebenspartner’. Eine enge emotionale Bindung zwischen der Antragstellerin und Herrn XXXX , die gleichwohl aus dem Beziehen einer gemeinsamen Wohnung gefolgert werden kann, führt noch nicht zur Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft.“
Sozialgericht Düsseldorf, Az. S 23 AS 104/05 18.04.2005
.... aber es gibt viele Urteile hierzu. Die geänderte Gesetzteslage erfordert trotzdem noch ein finaziellen "füreinander einstehen" und das ist nur bei gemeinsamen Konten usw. gegeben. Im Notfall immer sofort Widerspruch einlegen. So wie ich es aber lese, ist bei Euch eine WG, also keine unnötigen Sorgen machen. Grüßele Farnmausi
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Natürlich spreche und rate ich nur aus persönlicher Erfahrung
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