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WG-Partnerin zog aus. Zahlt ARGE volle Miete? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Hallo,
meine WG-Partnerin zog überraschend aus persönlichen/beruflichen Gründen aus der 2er WG aus. Eine Aufhebungsvereinbarung habe ich bereits mitunterschrieben.
War eben beim Amt. Zust. Sachbearbeiterin nicht da. Kollegin meinte:
Bitte mitbringen:
Kopie Aufhebungsvereinbarung.
Kurze Begründung, weshalb die WG-Partnerin auszieht.
Weiter meinte sie:
Da ich schon zu lange (seit Februar 06) Hartz4 beziehe, werden die vollen Mietkosten, die ich ja jetzt alleine zu tragen hätte, nicht übernommen.
Vielleicht aus Kulanz während der WHG-Suche für 3 Monate, aber das wäre noch zu entscheiden.
Ich fragte dann nach dem Gesetzestext, aber den konnte sie mir nicht nennen.
Hat hier wer irgendwelche Erfahrungen, Tips, Gesetzestexte was zu tun ist?
Und was ich anzugeben/abzugeben habe, und was nicht?
Vielen Dank!
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Vincent
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Re: WG-Partnerin zog aus. Zahlt ARGE volle Miete? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Die Begründung der Sachbearbeiterin, Sie würden schon zu lange AlgII beziehen, ist Blödsinn. Das lässt sich aus keinem Gesetz herleiten. Die Behörde hat die Mietkosten für mind. 6 Monate zu übernehmen, immer unter der Voraussetzung, dass Sie sich bemühen, die Mietkosten wieder zu senken.
viele Infos dazu:
www.erwerbslos.de//index.php?option=cont...d=73&Itemid=
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Re: WG-Partnerin zog aus. Zahlt ARGE volle Miete? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Ja, so seh ichs auch.
Jemand aus einem anderen Forum meinte dies:
Das Sozialrecht sieht hier vermutlich eine unnötige Geltendmachung eines Bedarfs - der unter normaler Kündigungsfrist des Mietvertrages erst später eingetreten wäre!
Wäre nur der Vermieter beteiligt, ist es wieder etwas anderes - aber du schreibst ja:
Zitat:
Eine Aufhebungsvereinbarung habe ich bereits mitunterschrieben.
Also hast du dich im Prinzip selbst bedürftig gemacht - nämlich um den Anteil deiner Mitmieterin.
Und das soll jetzt die Allgemeinheit tragen?
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Vincent
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Re: WG-Partnerin zog aus. Zahlt ARGE volle Miete? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Moment? Welche Kündigungsfrist?
Ihre Mitbewohnerin hätte ja gar nicht den Mietvertrag kündigen können, wenn Sie beide unterschrieben haben. Sie hätte überhaupt nichts alleine unternehmen können.
Wenn, dann hätten Sie beide gemeinsam kündigen müssen, und das ist ziemlich riskant ohne neue Wohnung in Aussicht und Ihnen nicht zumutbar.
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Re: WG-Partnerin zog aus. Zahlt ARGE volle Miete? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Ja, einer gemeinsamen Aufhebungsverinbarung hat es auf jeden Fall bedarft.
Nur die Frage:
Könnte die Agentur argumentieren, dass ich einer fristlosen Aufhebung nicht hätte zustimmen dürfen?
Da nun 3 Monatsmieten-Hälften auf Kosten der Allgemeinheit gehen, was ICH hätte vermeiden können,
und diese 3 Monate zur weiteren Whg-Suche schon hätte nutzen können.
Das ist schon ein kleinerer Härtefall würde ich sagen.
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Vincent
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Re: WG-Partnerin zog aus. Zahlt ARGE volle Miete? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Offiziell gäbe es nur die Variante, dass Sie gemeinsam gekündigt hätten, und das ist Ihnen ja nicht zumutbar, da Sie ja nicht wissen können, ob Sie in drei Monaten dann nicht obdachlos wären.
Es gibt keine Kündigungsfrist, die in Aufhebungsvereinbarungen eingehalten werden muss, eine solche Vereinbarung ist freiwillig und in der Gestaltung und Inhalt bleibt den Vertragspartnern überlassen, was vereinbart wird. 3 Monate gelten für Mietverhältnisse, die gekündigt werden. Das ist hier nicht der Fall. Das ist alleine eine Nettigkeit des Vermieters, dass er Ihre Mitbewohnerin aus dem Mietvertrag entlassen hat.
Warten Sie doch erst mal ab, was die ArGe schreibt. Eine gute Begründung, warum Ihre Mitbewohnerin so spontan ausgezogen ist, wäre aber auf jeden Fall hilfreich.
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grottenolm
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