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mal schnell zu meiner Situation:
bin 24, Hartz IV Empfängerin, wohne alleine, habe aber ein leerstehendes Zimmer. da ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten habe u sie höher als gedacht war und ich auch somit eine höhere NK-Pauschale zahlen muss, reicht mein Geld nicht mehr aus um die Wohnung allein zu halten, da sie um einiges über dem Satz ist den ich vom Amt bekomme. (bekomme 233,33 und zahle 400,00 EUR an Miete)
Ein Freund hat eine eigene Wohnung ist aber sowieso immer nur zwei Tage die woche da, also haben wir überlegt, dass er in mein leerstehendes Zimmer zieht und mir einen Teil zur Miete gibt (150,00 EUR).
Das es beim Amt deutlicher ist, dass wir keine eheähnliche Gemeinschaft sind, hab ich mir überlegt das er meine Wohnung als Hauptmieter nimmt und mich als Untermieterin nimmt. hätte ja jeder sein eigenes Zimmer und eben Küche u Bad gemeinsam.
Mein Vermieter wäre auch einverstanden wenn er mit einzieht. ich habe auch keinen schriftlichen Mietvertrag damals mit meinem Vermieter abgeschlossen. Beim Arbeitsamt liegt nur die ausgefüllte Mietbescheinigung vor.
Also würden wir jetzt einen schriftlichen Mietvertrag machen, in dem mein Freund bzw. Kumpel als Hauptmieter steht und er mit mir dann einen Untermietvertrag (von meinem Vermieter aus ginge das klar) macht,was müsste ich da dann beim Arbeitsamt angeben?
müsste ich überhaupt eine änderung angeben, da sich ja somit die situation so ändert, dass ich nur noch 250,00 euro miete zahle (was ja immernoch über dem satz ist was ich bekomme) und ich eben einen anderen vermieter habe?
bitte helft mir, muss so bald wie möglich entscheiden
gruss katrin
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