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Partner stationär / Betreuung / Konto dicht vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Ich bin neu hier. Folgende Situation. Bekannte bezieht Hartz IV in Höhe von ca. 50 EUR/Monat und bestreitet sonst sämtliche Kosten mit dem Geld des Partners. Sie lebt seit 8 Jahren mit ihrem Partner zusammen, der fast 25 Jahre älter ist. Nun musste er im Jan. in Krankenhaus und liegt dort bis heute. Leider hat sich auch sein Geisteszustand verschlechtert, so sehr dass Betreuung angeordnet wurde, Betreuung obliegt den Kindern. Diese haben nun erstmal die Kontovollmacht für die Bekannte löschen lassen, um weitere Verfügungen (auch w/ Alkohol - leider) zu verhindern. Das ist rechtlich auch so in Ordnung. Leider hat sie nun kein Geld für den lfd. Lebensunterhalt. Die Kosten fürs Haus (Strom etc.) werden weiter vom Konto des Partners abgebucht. Die Rückkehr des Partners nach Hause ist ungewiß, Pflegeheim scheint wahrscheinlicher für das die Kinder letztendlich mit aufkommen müssten, wenn kein Geld mehr da ist.
Besteht per dato eine Bedarfsgemeinschaft ja oder nein???
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Birgit
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Re: Partner stationär / Betreuung / Konto dicht vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Karma: -12
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Fakt ist:
mit jemandem, der real nicht anwesend ist und nicht absehbar zurückkommt, lebt man nicht in einer Bedarfsgemeinschaft.
Bei weiteren Fragen....
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