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Bei der derzeitgen rechtlichen Situation wird die ArGe mutmasslich untersagen, dass Sie sich eine eigene Wohnung nehmen und behaupten, Sie müssten mit ihrer Mutter zusammen umziehen.
1. Wenn Ihre Mutter sich weigert, mit Ihnen gemeinsam umzuziehen, kann keiner sie dazu zwingen. Das sieht die ArGe gerne anders, aber für die Handhabung der ArGe fehlt jede Rechtsgrundlage!!! Am Ende erkennt die ArGe dann doch sowas an, wenn das Verhältnis zwischen Mutter und Kind so zerrüttet ist, dass ein weiteres Zusammenleben nicht zumutbar ist.
2. Aufgrund der Erfahrungen anderer junger Volljähriger, von denen ich in Foren gelesen habe, ist es fatal, zusammen mit Mutti zur ArGe zu gehen, um das zu klären. Da wird grundsätzlich darauf beharrt, dass Eltern ihre Kinder mitnehmen müssen, wenn sie umziehen.
Da die Mutter nichts von der ArGe will, sollte sie sich da raushalten. Kann sein, die ArGe möchte nochmal eine Bestätigung durch die Mutter, aber das geht ja auch schriftlich oder per Telefon.
Zu klären wäre noch die Unterhaltspflicht der Mutter, wenn diese genug verdient, wird zuerst erwartet, dass sie Ihren Unterhalt finanziert.
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