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beim Ex ausziehen bisher null Bezüge wie weiter? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Hallöchen ihr Lieben,
so ich hab da ein kleines großes Problem und wäre sehr froh darüber wenn mir einige unter euch evtl. weiterhelfen können die viell. selber die Erfahrung gemacht haben oder was darüber wissen! Ich versuche es kurzund knapp zu machen.
Und zwar:
Ich wohne mit meinem Ex-Freund (seit kurzer zeit nicht mehr zusammen) zusammen, wir zählten bisher als eheähnliche Gemeinschaft und da er zuviel verdient, habe ich kein Hartz4 bekommen, also keine Bezüge und selbst eine Krankenversicherung übers Amt habe ich nicht, bin im Moment noch bis Ende des Jahres bei meiner Mutter versichert. Ja nun will & muss ich ausziehen weil es einfach nicht mehr zwischen uns klappt und ich auch nicht will das er weiter für mich aufkommt. Das heisst ich bin ja nur beim Amt gemeldet, kriege Null Bezüge und weiß auch nich wo ich jetzt anfangen soll. Ich will ja nun ausziehen, in eine 1 Raum Wohnung, ja dann muss ich ja Hartz4 beantragen, nun weiß ich aber nicht wie das aussieht, muss ich erst eine Wohnung haben, ehe ich den Antrag stellen muss? Weil wenn ich jetzt zb. eine Wohnung habe, dann den Antrag stelle dann dauert es ja ewig bis die den bearbeitet haben. Und da ich ja null Bezüge habe weiß ich ja widerum nicht ob die die Miete zahlen. Was steht mir denn überhaupt zu? Kriege ich einen Mietzuschuss und diesen Mindestsatz an Hartz4? Dann hab ich ein anderes Problem und zwar, habe ich absolut gar keine Möbel, das heisst wenn ich ausziehe stehe ich in einer leeren Wohnung! Kann man da auch irgendwie was beantragen so das ich wenigstens ein Bett habe und nen Kühlschrank sowie ne Waschmaschiene? Und wie ist das mit der Mietkaution? Da weiß ich ja das man sowas beantragen kann oder? Ja ehrlich gesagt weiß ich nicht wo ich anfangen soll. Soll ich erst zum Amt gehen und denen sagen das ich eine Wohnung suche? Oder soll ich mir erst eine Wohnung suchen und dann zum Amt?
Und wieviel Quadratmeter stehen denn einer einzigen Person überhaupt zu? Und wie hoch darf höchstens die Warmmiete sein?
Wie ihr merkt bin ich etwas überfordert im Moment .... ich wäre euch sehr dankbar wenn mir irgendwer helfen könnte und mir gescheite Tipps geben könnte.
Liebe Grüße<br><br>Post geändert von: KeineAhnungHat, am: 05/07/2006 13:32
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Re: beim Ex ausziehen bisher null Bezüge wie weiter? vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Erst gehen Sie zur ArGe und beantragen die Kostenübernahme für eine eigene Wohnung und AlgII für sich. Da eine eigene Wohnung in Ihrem Fall notwendig ist, kann die Zusage nicht verweigert werden.
Wenn der Umzug notwendig und genehmigt ist, werden die Kosten für eine Erstausstattung dann übernommen, wenn Sie keine eigenen Möbel besessen haben. Aber auch, wenn Sie z.B. in einer Wohnung mit Einbauküche gewohnt haben und nun keine Ausstattung vorhanden ist, haben Sie Anspruch auf Küchenmöbel.
Die zulässige Größe einer Wohnung variiert je nach Kommune, unter Tacheles finden Sie die Richtlinien von 61 Kommunen. Grob gesagt 45-50qm, die Mietehöhen sind regional sehr unterschiedlich. Genau kann Ihnen das der Sachbearbeiter der ArGe sagen.
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Re: beim Ex ausziehen bisher null Bezüge wie weite vor 5 Jahren, 10 Monaten
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Vielen Dank für die Auskunft, dann werde ich gleich am Montag zur Agentur gehen. Dankeschön!!
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