Hallo Bienchen,
nun, das du den Bogen über Vermögen hier nochmals ausfüllen sollst, hat mit Sicherheit mit der Aänderung zum § 12 SGB II zu tun, die zum 1.8.2006 in Kraft tritt.
"Die Vermögensfreibeträge des § 12 Abs. 2 SGB II werden – mit Ausnahme der Aufwendungen zur Altersvorsorge – erheblich abgesenkt, und zwar von 200,- Euro je vollendetem Lebensjahr auf 150,- Euro, mindestens abzusetzen sind künftig nicht mehr 4.100,- Euro, sondern 3.100,- Euro, höchstens darf das Vermögen des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners die Grenze von 9.750,- Euro (bislang: 13.000,- Euro) nicht überschreiten. Im Gegenzug steigen aber die Freibeträge für geldwerte Ansprüche zur Altersversorgung von gegenwärtig 200,- auf 250,- Euro."
Was die Kontoauszüge angeht verweise ich dich mal auf folgenden Link:
www.arbeitslosen.info/component/option,c...it,15/limitstart,15/
Liebe Grüße
ramona35