Hallo,
sei gegrüßt auf diesem Portal, freut uns
zu deinen Fragen:
Erkundige Dich am besten bei der in dieser Stadt zuständigen ARGE, in welcher Höhe die Mietkosten übernommen würde.
Als Einzelperson wird in der Regel eine Wohnung mit 45-50 qm übernommen.
Die Kosten hierfür auf Kaltmiete berechnet, ergeben sich aus dem dort geltenden Mietspiegel.
Mietspiegel pro qm x qm.
Näheres kannst Du im linken Button Hartz IV Spezial unter KDU Reglements ersehen.
Mein Tipp:
Gehe erst einmal auf die zuständige ARGE, kläre die Kostenübernahme ab und stelle ggf. einen Antrag auf ALG II.
Was deinen Freund betrifft, meines Wissens dürfte es kein Problem sein Bafög zu erhalten, wenn er seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
Hierüber kann dir auch die Stadtverwaltung weiter helfen.
Weitere Info`s hierzu und Antragsformulare sowie Bafögrechner findest du unter folgendem Link:
http://www.bafoeg.bmbf.de
Hoffe dir ein wenig haben helfen können, und Kopf hoch auch wenn es hier und dort schwierig ist, es geht immer weiter !!!
Liebe Grüße
Sabrina<br><br>Post geändert von: Sabrina, am: 09/11/2005 09:25