Hallo Merlin,
so geht dies mal gleich nicht !
Erst einmal stellt sich die Frage, bekommst du ALG I oder ALG II ?
Weiterhin stehst du unabhängig davon unterhalb der Leistungsgrenze, dies bedeutet das du keinen Unterhalt leisten kannst und rechtlich dazu nicht verpflichtet bist.
Lege umgehend Widerspruch gegen den Bescheid ein, dieser ist aus meinem derzeitigen Kenntnisstand rechtswidrig und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
Sollte ein Unterhaltstitel vorliegen, so würde ich diesen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, unabhängig vom Widerspruch außer Vollzug setzen lassen.
Hoffe es hilft dir ein wenig, und Kopf hoch es wird schon wieder
Zudem .... meine Kollegen und Kolleginnen hier sind ja auch noch für dich da...
Liebe Grüße
Sabrina