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Trennung vom Partner vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Guten Abend.
Meine Freundin und ich haben sich diese Woche getrennt. Wir wohnen vier jahre zusammen ein Jahr als Bedarfgemeinschaft, die restliche drei Jahre hatten wir arbeit.
Ich befinde mich im Moment in einer Ausbildung und bekomme BAB, sie ist arbeitslos will aber ab August studieren.
Ich selber könnte ab nächster Woche schon eine neue Wohung beziehen. Nun mache ich mir aber auch ein wenig gedanken über den verbleib meiner Freundin. Wir wohnen im Moment in einer 48 qm Wohung für 405 Euro warm. Darf sie alleine in der Wohung wohnen bleiben oder muß sie ausziehen?
Meine Wohung würde 380 Euro warm kosten bei 68 qm, da ich ja kein ALG1 oder 2 bkomme sondern nur BAB entfällt für mich doch diese Regel das man nur bis xx quadratmeter pro person wohnen darf, kann das sein?
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen, wenn ihr fragen habt fragt nur, ich beantworte eure fragen dann.
Gruß,
Dirk
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Diti
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Re: Trennung vom Partner vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo, kann mir denn niemand etwas dazu sagen? Ich treffe mich wohl Mittwoch mit dem neuen Vermieter wegen dem Mietvertrag. Brauche trotzdem eure hilfe.
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diti
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Re: Trennung vom Partner vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Karma: 0
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Hallo Diti!
Schau mal links im Hauptmenü und klick auf KdU Reglements. Da dürftest du was finden!
Viele Grüsse, Eule
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Re: Trennung vom Partner vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Karma: 11
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Hallo Diti,
zu den Wohnungen folgendes: Eure jetzige Wohnung kann einen grenzfall darstellen, dd Deine Freundin weiter eine Bedarfsgemeinschaft darstellt. Sie darf bis 45 qm bewohnen. Nun sind es 48qm. Die Frage ist will sie die Wohnung behalten (ich würde es nicht tun, wegen der gemeinsamen Zeit u.s.w.). Wenn ja ist ein Gespräch erforderlich in wie weit die ARGE aus Tolleranz mit geht und ob Deine Freundin die Differenz zahlt. Ansonsten muß sie sich innerhalb von 3 Monaten eine ander,kleiner Wohnung suchen. Aber das würde ja auch wegfallen wenn sie studiert, weil sie ja als Student BFÖG oder so etwas bekommt.
Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Für Dich gibt es keine Vorschriften bei der Anmietung.
Es gibt nicht viele Menschen, die sich nach der Trennung noch Gedanken über den Partner machen und versuchen ihm zu helfen damit er auch klar kommt.
Hut ab, Diti.
Ich wünsche Dir viel erfolg.
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Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
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