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Eine Umschulung bzw. Weiterbildung ist eine sogenannte Ermessensentscheidung der jeweiligen Agentur für Arbeit bzw. ARGE. Das heißt, der zuständige Sachbearbeiter hat es in seinem Ermessen, einer solchen Maßnahme zuzustimmen oder auch nicht.
Heikel ist der Fall, wenn ein Bildungsträger oder Firma nicht von der Agentur für Arbeit oder ARGE als geeigneter Umschulungsort anerkannt wird. Dieses kann man auch kaum mit anderen Mitteln durchsetzen.
Normalerweise stellt die Agentur für Arbeit eine Liste zur Verfügung, auf der die jeweiligen anerkannten Bildungsträger in der Region aufgelistet sind. Falls dann der Antrag auf Umschulung bzw. Weiterbildung bei einem solchen anerkannten Bildungsträger oder einer Firma abgelehnt wird, stehen die normalen Rechtsmittel zur Verfügung. Also Widerspruch gegen den Bescheid und falls dieser wieder negativ ausfällt, dann der Gang zum Sozialgericht.
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