Hallo,
absolut dringendste Regel lautet: alles!!!!!!!!!!!!schriftlich geben lassen, Vereinbarungen, Ablehnungen ect. pp.. Ansonsten kannst Du nichts beweisen und nicht klagen.
So. Bitte bleibe standhaft und selbstbewusst, und vor allem gut informiert, denn nur so machst Du bei den Ämtern Eindruck.
Ich denke, Dein kurzfristig hoher Verdienst rechtfertigt die Kürzung der Leistung im Folgemonat nach Zufluss, aber erst wenn das Einkommen bereinigt wurde! Nach meinen bisherigen Recherchen kannst Du 20 % vom Bruttoumsatz als Betriebskosten geltend machen. Ansonsten gilt das Steuerrecht, also frage bei Deinem zuständigen Finanzamt nach, wo Du hoffentlich eine Steuernummer zu diesem Job hast. Die Steuern darauf gelten ebenfalls als Betriebskosten.
Mehr kann ich erst mal nicht kundtun, da ich selbst in dieser Situation bin und noch recherchiere.
Aber vielleicht meldest Du Dich ja noch einmal, ist ja interessant!
Viele Grüße,
mobile-ergotherapie@gmx.de<br><br>Post geändert von: Pero, am: 08/05/2006 10:11