Hallo,
anhand der Datenabgleichung würde es eh auffallen das sich ein Fahrzeug in seinem Besitz befindet.
(Datum der Zulassung,Halter,Fahrzeug-Typ. etc.)
Ein Fahrzeug bis zu einem Wert von 5000.- € darf er besitzen, da er dieses Fahrzeug geschenkt bekam (nicht Bargeld) zum Zwecke der Arbeitssuche, ist dies kein Vermögenszugewinn.
Der ARGE eine solche Tatsache zu verschweigen oder gar mit Unwahrheiten zu untermauern bleibt jedem überlassen, es ist jedoch gefährlich und könnte Sanktionen nach sich ziehen.
Also Vorsicht !
Also Heiko98527 meine Kollegin Farnmausi und ich haben dir Beispiele aufgezeigt, welche du letztlich wählst ist deine Entscheidung.
Auf jedem Fall viel Glück, und keine Bange
Liebe Grüße
Sabrina