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Umzug von HH nach B vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo
ich möchte von hamburg nach berlin umziehen. die arge in hamburg macht keine klare aussage, wer die entscheidung hierüber trifft. jetzt sagt mir hh ich soll mit dem wohnungsangebot in berlin fahren und mir die miethöhe genehmigen lassen (inkl. ca.355,-) um dann wieder in hh die bestätigung zu bekommen. wer bestimmt denn nun ob ich umziehen kann?
muß ich in berlin neu beantragen oder übermittelt hh meine daten nach berlin?????
lieben gruß
ridere
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Re: Umzug von HH nach B vor 5 Jahren, 11 Monaten
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Hallo ridere ,
wie hoch die Miete sein darf, kann dir natürlich nur das zuständige Amt in Berlin sagen, das die angemessenen KDU von Kommune zu Kommune unterschiedlich ist.
Du musst dich also vor dem Umzug und einer Unterschrift auf dem neuen Mietvertrag ersteinmal an das neue zuständige Amt wenden und dir dies schriftl. bestätigen lassen.
Wenn du nicht zum Umzug aufgefordert wurden bist, werden auch keine Umzugskosten erbracht.
Sollte dem Umzug dann nichts mehr im Wege stehen, ist das neue Amt für dich zuständig und du musst dort einen neuen Antag auf ALG II stellen.
Liebe Grüße
ramona35
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ramona35
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