Hallo Elke,
schlimme Sache ...
Nun, Kindergeld wirs als Vermögen angerechnet und zwar dem welchem dieses Geld zufließt.
In deinem Fall war dein Sohn bereits Volljährig was bedeutet dass ihm das Kindergeld zugestanden hätte.
Wenn das Kindergeld für deinen Sohn dir zuging und du dieses auch behalten hast so ist dies als Einkommen zu werten und die Rückzahlungsforderung der ARGE berechtigt.
Wenn du allerdings das Kindergeld deinem Sohn auf die Hand gegeben hättest, so wäre ja alles in Ordnung

, und du müsstest keinerlei Rückforderung seitens der ARGE fürchten.
Es ist dabei unerheblich auf welches Konto das Kindergeld floss .... erheblich ist nur wer das Kindergeld letztlich bekommen und verwendet hat.
Hoffe es hilft dir ein wenig weiter.
Liebe Grüße
Sabrina