Hallo an euch,
ich habe erneut ein paar dringliche Fragen an euch,diesmal geht es um die Erstausstattung meiner Wohnung:
Zu meinem Antrag auf ALGII stellte ich auch einen Antrag auf Wohnungserstausstattung, da ich über 25 bin und bei den Eltern raus musste und wollte.
Der Bescheid über die Bewilligung der Erstausstattung kam Gott sei Dank nun endlich, allerdings mit folgendem Wortlaut:
"Die Beihilfe in Höhe von 1181 € wird als Sachleistung (Kostenübernahmescheine) erbracht.
Bitte legen sie bis zum 30.06.06 entsprechende Rechnungen (Waschmaschine,Kühlschrank,Staubsauger und Matratze) vor, aus denen der Kostenaufwand für die Beschaffung der gewährten Leistung hervorgeht. Sollten sie die erbrachte Leistung nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet haben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Widerrufs nach §47 Abs. 2 Satz 21 Nr.1 SGB und die Rückforderung gemäß §50 SGB X."
1. Was bedeutet das genau, die Beihilfe wird mit Kostenübernahmescheinen erbracht? Bekomme ich also kein Geld sondern Scheine vom Amt? Mir wäre es unendlich peinlich im MediaMarkt oder sonstwo eine Waschmaschine mit so einem Schein kaufen zu müssen.
2. Was heißt das,bis zum 30.06. entsprechende Rechnungen vorzulegen? Ich habe doch keinerlei finanzielle Mittel und brauche das Geld doch im VORRAUS,um die Sachen kaufen zu können.

Es wäre doch logischer,wenn ich das Geld überwiesen bekäme,mir dann die Sachen kaufe und durch die Rechnungen den Kauf der Sachen dem Amt nachweise.
3. Frage zum Kauf der einzelnen Dinge:
Ich würde mir gerne das Geld selbst einteilen um mir Kühlschrank & Waschmaschine zu kaufen, damit meine ich: ich möchte etwas mehr Geld für die Waschmaschine ausgeben,um eine gutes Gerät zu kaufen (hatten bei meinen Eltern schlechte Erfahrungen mit einer Billigmaschine),dafür kaufe ich den Kühlschrank dann von dem Geld,was mir ein Freund noch schuldet.
Ist das möglich? Oder sagt das Amt dann einfach, ich hätte das Geld zweckentfremdet?
Vielen Dank für eure Antworten,ist mir sehr wichtig zu wissen,da ich bald reagieren muss.