hallo debbie,
zu 1. wegen des Sachbearbeiterwechsels, sprich mit dem Direktor des Amtes, erläutere höflich den Sachverhalt und bestehe auf einen anderen SB
zu 2. Generell spricht nichts gegen den Versuch mit den Zeitarbeitsfirmen, die Anzahl 10 ist wohl Schritt für Schritt errreichbar.
zu 3.Ein Auszug aus meinem Skript: (
www.was-wenn-arbeitslos.de)
(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20% und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30% dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an; ist dem Arbeitslosen eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.
(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab.
zu 4. Das Überbrückungsgeld wird voraussichtlich zum 1.7.06 gestrichen - also schnell zugreifen ! Du bekommst nach Vorlage eines schlüssigen Businessplanes für 6 Monate Überbrückungsgeld in Höhe Deines bisherigen Arbeitslosengeldes1. Außerdem zahlt Dir das Amt die Sozialversicherung komplett bar aus - Du kannst Dir dann überlegen in welcher Höhe Du Rentenversicherung einzahlst. Sollte Selbständigkeit nach 6 Monaten scheitern, gibts weiterhin ALG1. Auch hierzu empfehle ich Dir dringend mein Skript zu lesen.
zu 5. Ja, Anspruch auf Urlaubsgewährung hast Du
zu 6. Ja, die Fortbildungsdauer wird nur zu 50% mit der ALG1-Anspruchsdauer verrechnet
Grüße
aaahaaa